Energieausweis in Österreich
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG) wird derzeit novelliert. Ein Ministerialentwurf liegt seit Ende Jänner 2026 in Begutachtung (bis 23. Februar 2026), geplantes Inkrafttreten voraussichtlich Ende Mai / 30. Mai 2026 – passend zur EU-Umsetzungsfrist bis 29. Mai 2026.
Kernänderungen (basierend auf dem Entwurf und EU-Vorgaben):
- Erweiterte Vorlage- und Aushändigungspflicht
Ein Energieausweis muss künftig auch bei bloßer Verlängerung eines Miet- oder Bestandvertrags vorgelegt und ausgehändigt werden (bisher nur bei Neuabschluss, Verkauf oder Neuvermietung).
- Neue Indikatoren im Energieausweis
Wegfall des bisherigen Gesamtenergieeffizienz-Faktors (fGEE oder ähnlich).
Stattdessen werden Heizwärmebedarf (HWB) und Endenergiebedarf als zentrale Indikatoren für die Gesamtenergieeffizienz angegeben.
- Einheitliche EU-Effizienzskala A–G (EU-weit ab Mai 2026)
A = Nullemissionsgebäude (höchste Effizienz, oft mit A+ für besonders nachhaltige Gebäude möglich).
G = schlechteste Klasse im nationalen Gebäudebestand.
Die Skala wird vergleichbar mit Elektrogeräten – das macht die Energieeffizienz für Käufer/Mieter sofort sichtbar und verständlicher.
Weitere EU-Vorgaben, die Österreich umsetzen muss:
- Bessere Sichtbarkeit in Inseraten (Druckwerke, Online-Portale): Energieeffizienzklasse muss klar angegeben werden.
- Elektronische Speicherung und Datenbanken (teilweise schon in Ländern wie Oberösterreich seit 2025 umgesetzt).
- Bessere Sichtbarkeit in Inseraten (Druckwerke, Online-Portale): Energieeffizienzklasse muss klar angegeben werden.
Die großen inhaltlichen Umstellungen (z. B. Nullemissionsdefinition, Renovierungspflichten für die schlechtesten Gebäude, Renovierungspass) werden hauptsächlich über die OIB-Richtlinie 6 (Energieeinsparung und Wärmeschutz) und Landesbauordnungen erfolgen – teilweise schon 2025 begonnen, der Rest bis 2026/2027.
Ausblick: Auswirkungen auf ESG und EU-Gebäuderichtlinie
ESG-Relevanz (Environmental, Social, Governance)
Die neue transparente A–G-Skala und die erweiterte Vorlagepflicht machen die energetische Performance von Immobilien für Investoren, Fonds und Banken noch entscheidender.
Risiko: Gebäude mit schlechten Klassen (E–G) verlieren deutlich an Wert → höheres stranded asset-Risiko.
Chance: Klasse A (bzw. A+) und Nullemissionsgebäude gewinnen massiv an Attraktivität → bessere Finanzierbarkeit, höhere Mieten/Verkaufspreise, bessere ESG-Ratings.
Viele institutionelle Investoren fordern bereits jetzt Renovierungspläne; ab 2026 wird das durch die Pflicht zur Angabe der Klasse in jedem Inserat und bei Vertragsverlängerung quasi marktüblich.
Breitere EU-EPBD-Auswirkungen
Schrittweise Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Gebäude (EU-Ziel: bis 2030 mind. 16 % besser, bis 2033 26 %).
Nullemissionsgebäude-Pflicht: Öffentliche Neubauten ab 2028, alle Neubauten ab 2030.
Aus für fossile Heizungen im Bestand (schrittweise, nationale Mindeststandards).
Nationaler Gebäuderenovierungsplan (Entwurf bis Ende 2025 an EU-Kommission).
→ Das treibt den Sanierungsdruck massiv hoch – besonders bei Altbauten mit Gas/Öl-Heizung und schlechter Dämmung.
Kurz gesagt: Ab Sommer 2026 wird der Energieausweis in Österreich deutlich aussagekräftiger und verpflichtender. Für Eigentümer, Vermieter und Investoren steigt der Handlungsdruck, energetische Sanierungen voranzutreiben – wer früh handelt, profitiert von höherem Immobilienwert und besseren ESG-Kennzahlen.
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