Energieausweis in Österreich

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG) wird derzeit novelliert. Ein Ministerialentwurf liegt seit Ende Jänner 2026 in Begutachtung (bis 23. Februar 2026), geplantes Inkrafttreten voraussichtlich Ende Mai / 30. Mai 2026 – passend zur EU-Umsetzungsfrist bis 29. Mai 2026.


Kernänderungen (basierend auf dem Entwurf und EU-Vorgaben):

    • Erweiterte Vorlage- und Aushändigungspflicht

Ein Energieausweis muss künftig auch bei bloßer Verlängerung eines Miet- oder Bestandvertrags vorgelegt und ausgehändigt werden (bisher nur bei Neuabschluss, Verkauf oder Neuvermietung).

    • Neue Indikatoren im Energieausweis

Wegfall des bisherigen Gesamtenergieeffizienz-Faktors (fGEE oder ähnlich).

Stattdessen werden Heizwärmebedarf (HWB) und Endenergiebedarf als zentrale Indikatoren für die Gesamtenergieeffizienz angegeben.

    • Einheitliche EU-Effizienzskala A–G (EU-weit ab Mai 2026)

A = Nullemissionsgebäude (höchste Effizienz, oft mit A+ für besonders nachhaltige Gebäude möglich).

G = schlechteste Klasse im nationalen Gebäudebestand.


Die Skala wird vergleichbar mit Elektrogeräten – das macht die Energieeffizienz für Käufer/Mieter sofort sichtbar und verständlicher.


Weitere EU-Vorgaben, die Österreich umsetzen muss:

    • Bessere Sichtbarkeit in Inseraten (Druckwerke, Online-Portale): Energieeffizienzklasse muss klar angegeben werden.

    • Elektronische Speicherung und Datenbanken (teilweise schon in Ländern wie Oberösterreich seit 2025 umgesetzt).

Die großen inhaltlichen Umstellungen (z. B. Nullemissionsdefinition, Renovierungspflichten für die schlechtesten Gebäude, Renovierungspass) werden hauptsächlich über die OIB-Richtlinie 6 (Energieeinsparung und Wärmeschutz) und Landesbauordnungen erfolgen – teilweise schon 2025 begonnen, der Rest bis 2026/2027.


Ausblick: Auswirkungen auf ESG und EU-Gebäuderichtlinie


ESG-Relevanz (Environmental, Social, Governance)

Die neue transparente A–G-Skala und die erweiterte Vorlagepflicht machen die energetische Performance von Immobilien für Investoren, Fonds und Banken noch entscheidender.


Risiko: Gebäude mit schlechten Klassen (E–G) verlieren deutlich an Wert → höheres stranded asset-Risiko.


Chance: Klasse A (bzw. A+) und Nullemissionsgebäude gewinnen massiv an Attraktivität → bessere Finanzierbarkeit, höhere Mieten/Verkaufspreise, bessere ESG-Ratings.


Viele institutionelle Investoren fordern bereits jetzt Renovierungspläne; ab 2026 wird das durch die Pflicht zur Angabe der Klasse in jedem Inserat und bei Vertragsverlängerung quasi marktüblich.


Breitere EU-EPBD-Auswirkungen

Schrittweise Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Gebäude (EU-Ziel: bis 2030 mind. 16 % besser, bis 2033 26 %).


Nullemissionsgebäude-Pflicht: Öffentliche Neubauten ab 2028, alle Neubauten ab 2030.


Aus für fossile Heizungen im Bestand (schrittweise, nationale Mindeststandards).


Nationaler Gebäuderenovierungsplan (Entwurf bis Ende 2025 an EU-Kommission).


→ Das treibt den Sanierungsdruck massiv hoch – besonders bei Altbauten mit Gas/Öl-Heizung und schlechter Dämmung.


Kurz gesagt: Ab Sommer 2026 wird der Energieausweis in Österreich deutlich aussagekräftiger und verpflichtender. Für Eigentümer, Vermieter und Investoren steigt der Handlungsdruck, energetische Sanierungen voranzutreiben – wer früh handelt, profitiert von höherem Immobilienwert und besseren ESG-Kennzahlen.


Wir sind Ihr verlässlicher Partner auf dem Weg zur Nachhaltigkeit sowie der Bestandssanierung.


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