Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive, Richtlinie (EU) 2024/1275) stellt einen entscheidenden Schritt dar, um den Gebäudebestand in der Europäischen Union bis 2050 klimaneutral zu machen. Die überarbeitete Fassung trat am 28. Mai 2024 in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten – einschließlich Österreich – bis spätestens 29. Mai 2026 ins nationale Recht umgesetzt werden. Ziel ist eine massive Beschleunigung der Sanierungsrate, der Übergang zu Nullemissionsgebäuden und die Integration erneuerbarer Energien.

Kernziele und Fristen der EPBD

Die Richtlinie unterscheidet klar zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (z. B. Büros, Gewerbe, öffentliche Gebäude) und setzt ambitionierte Ziele:

  • Neubauten Ab 1. Januar 2028 müssen öffentliche Neubauten als Nullemissionsgebäude (Zero-Emission Buildings, ZEB) errichtet werden – ab 1. Januar 2030 gilt dies für alle Neubauten. Nullemissionsgebäude dürfen vor Ort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen; der verbleibende Energiebedarf muss weitgehend aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden (z. B. PV, Solarthermie, Wärmepumpen). Zusätzlich sind ab 2028/2030 verpflichtende Lebenszyklus-CO₂-Analysen (inkl. Herstellung, Betrieb, Rückbau) im Energieausweis vorgeschrieben; Mitgliedstaaten legen bis 2027 Grenzwerte fest.
  • Bestand – Nichtwohngebäude Konkrete Sanierungsquoten für die schlechtesten Effizienzklassen (basierend auf Energieausweisen): Bis 2030: mindestens 16 % der ineffizientesten Nichtwohngebäude müssen saniert werden. Bis 2033: 26 % der schlechtesten Gebäude. Zusätzlich schrittweise Solarpflicht auf Dächern öffentlicher und Nichtwohngebäude (ab 2027/2030, je nach Größe und Zumutbarkeit), sowie Pflicht zu Gebäudeautomatisierung und E-Ladepunkten bei Parkplätzen.
  • Bestand – Wohngebäude Keine festen prozentualen Sanierungsquoten, dafür nationale Trajektorien zur Reduktion des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs (gegenüber 2020): Bis 2030: mindestens 16 % Reduktion. Bis 2035: 20–22 % Reduktion (je nach nationaler Ausgestaltung). Mindestens 55 % der Einsparungen müssen durch Sanierung der schlechtesten Gebäude erfolgen. Solarpflicht gilt für neue Wohngebäude ab Ende 2029 (nicht für den gesamten Bestand).

Bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand (Wohn- und Nichtwohngebäude) klimaneutral bzw. zu Nullemissionsgebäuden transformiert sein. Mitgliedstaaten erstellen nationale Gebäudesanierungspläne (National Building Renovation Plans), die bis Ende 2025 als Entwurf und 2026 final vorliegen müssen.

Chancen durch intelligente, kosteneffiziente Maßnahmen

Nicht jede erforderliche Effizienzsteigerung erfordert aufwendige bauliche Eingriffe wie Dämmung oder Fenstertausch. Eine intelligente Optimierung der Heizsysteme (z. B. durch smarte Regelung, hydraulischen Abgleich, digitale Steuerung, Wärmepumpen-Integration oder Lastmanagement) kann den Energieverbrauch um 30 % und mehr senken – oft bereits in wenigen Monaten umsetzbar und mit relativ geringem Investitionsaufwand.

Solche Maßnahmen verbessern nicht nur die Effizienzklasse im Energieausweis spürbar, sondern reduzieren gleichzeitig CO₂-Emissionen, Betriebskosten und machen Gebäude fit für die kommenden EPBD-Anforderungen – insbesondere bei der Erfüllung nationaler Primärenergie-Ziele und der Vermeidung von Sanktionen für schlechte Klassen.

Praxisempfehlung für Eigentümer und Verwalter in Österreich

Da die nationale Umsetzung in Österreich bis Mai 2026 erfolgen muss, lohnt es sich bereits jetzt, den eigenen Gebäudebestand zu analysieren: Welche Effizienzklassen liegen vor? Wo liegen die größten Heizenergie-Verluste? Eine schnelle, nicht-invasive Optimierung der Heiz- und Regeltechnik kann einen signifikanten Beitrag leisten, um frühzeitig auf die verschärften Anforderungen vorbereitet zu sein – und das bei überschaubaren Kosten und kurzer Amortisationszeit.

Wir unterstützen Sie gemeinsam mit unseren Partnern bei der Analyse und Umsetzung solcher Maßnahmen. Fixieren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch zur Bedarfsermittlung und Potenzialanalyse Ihres Gebäudes:

Die EPBD schafft nicht nur Verpflichtungen, sondern auch enorme Chancen für nachhaltige, wirtschaftliche Gebäude – wer früh handelt, spart langfristig am meisten.